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Schön, dass Sie bei uns gelandet sind.

Der VfL Rastede ist mit rund 2.250 Mitgliedern aus allen Altersbereichen der größte Sportverein im Landkreis Ammerland. In zahlreichen Sport- und Bewegungsgruppen engagieren sich fast 80 überwiegend ehrenamtlich tätige Trainer, Übungsleiter und Betreuer.

Der Schwerpunkt unseres Angebots liegt im gesundheitsorientierten Freizeit- und Breitensport. Doch auch Wettkampf- und Leistungssport wird beim VfL Rastede erfolgreich betrieben.

Wir sind sicher, dass auch Sie etwas Interessantes bei uns finden werden, denn 2.250 Mitglieder können sich nicht irren!

Viel Erfolg beim "Surfen" auf unseren Seiten wünscht Ihnen der

Vorstand vom VfL Rastede
Dirk Hillmer
Daniela von Essen

Sommerolympiade am 12.5.2012

Was: Sommerolympiade 2012 mit Freizeitwettkampf. Wann: am 12. Mai ab 14.00 Uhr.
Wo: neuer Sportplatz Feldbreite. Teilnahme KOSTENLOS! Anmeldung über Downloadformular.

Anmeldeformular Sommerolympiade 2012 als *.pdf

Eine Spende für den VfL Rastede

Sie möchten spenden?

Vereine leben von den Beiträgen ihrer Mitglieder, von Zuschüssen und nicht zuletzt auch von Spenden. Auf diese finanziellen Mittel ist ein Verein in der Regel angewiesen, um die ihm zugewiesenen Aufgaben in unserer Gesellschaft erfüllen zu können. Geldspenden, z.B. für eine bestimmte Abteilung oder Gruppe innerhalb des Vereins, oder zur allgemeinen Verwendung, sind in diesem Zusammenhang von zentraler Bedeutung.

Grundsätzlich gelten Spenden als Ausgaben, die freiwillig und unentgeltlich geleistet werden. Freiwilligkeit liegt dann vor, wenn eine Leistung ohne rechtliche Verpflichtung erbracht wird. Unentgeltlich ist eine Leistung, wenn dieser keine Gegenleistung des Spendenempfängers gegenübersteht oder wenn zwischen Leistung und Gegenleistung kein unmittelbarer Zusammenhang besteht.

Spendenbescheinigung

Spenden sind steuerlich absetzbar (§ 10 b EStG, § 9 Nr. 3 KStG), sofern eine Spendenbescheinigung vorliegt. Mit der Spendenbescheinigung, die der VfL Rastede ausstellen darf, bestätigt der Verein, dass er die Zuwendung erhalten hat und zweckentsprechend verwenden wird. Seit der sogenannten Gemeinnützigkeitsreform 2007 gibt es jedoch eine Vereinfachungsregelung bei Spenden bis zu einer Höhe von 200 Euro. Demnach reicht ein Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg als Nachweis über den gespendeten Betrag zur Vorlage bei der Steuerbehörde aus.

Beispiel Bestätigung Spende für Geldzuwendung als *.pdf
Beispiel Bestätigung Spende für Sachzuwendung als *.pdf

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